14. Juli 2011
Weltwoche
Klammheimlich hat die Übernahmekommission im Fall Quadrant Anfang Juli eine ausländische Bank zur Prüfungsstelle ernannt. Ein krasser Fehlentscheid in einem spektakulären Fall.
Ein komplexer Fall von heikler Firmenübernahme spielt sich derzeit im Klandestinen ab. Wäre da nicht der mutige und bewährte Kämpfer für die Gerechtigkeit von Kleinaktionären, der Fall wäre längst versandet. Doch Peter Lehner, Leiter des Sarasin-Fonds für KMU, wehrt sich zusammen mit der Bank. Es geht um die Ausgrenzung und Benachteiligung von Kleinaktionären, und es geht um viel Geld. Und aktuell um einen Entscheid der Übernahmekommission (UEK) vom 5. Juli, mit dem einer ausländischen Bank eine rechtsstaatliche Aufgabe in der Schweiz zugewiesen wurde. Das Institut soll überprüfen, ob bei der Übernahme der Firma Quadrant im Jahr 2009 alles mit rechten Dingen zugegangen sei.
Damals hatte die eigens für die Übernahme gegründete Aquamit den Publikumsaktionären ein Angebot für 86 Franken pro Aktie geboten, ein Preis, der von der Übernahmekommission als korrekt angesehen und akzeptiert wurde. Aquamit gehört zu je 50 Prozent der japanischen Mitsubishi und den vier massgeblichen Managern von Quadrant. Später stellte sich heraus, dass diese Manager, die zusammen rund 20 Prozent der Quadrant-Aktien hielten, mit Mitsubishi einen Sonder-Deal vereinbart hatten, der im Übernahmeprospekt nicht erwähnt worden war. Die vier hatten ihre Quadrant-Aktien in die Firma Aquamit eingebracht und erhielten dafür 50 Prozent der Aquamit. So kam es, dass die vier via Aquamit plötzlich 50 Prozent von Quadrant besassen. Um sich hälftig an Aquamit beteiligen zu können, gewährte Mitsubishi den Managern einen Kredit zu Spezialkonditionen: Lediglich 3,5 Prozent Zins mussten die Manager dafür zahlen, marktüblich aber wäre ein Satz von mindestens 15 Prozent gewesen. De facto hatten sich die Manager über den Umweg eines extrem verbilligten Sonderkredits einen besseren Paketzuschlag für ihre Quadrant-Aktien ausgehandelt.
Rechnet man diese Sonderkondition auf den Aktienkurs um, so ergibt sich für das Management ein Erlös pro Aktie von etwa 250 Franken oder rund dreimal mehr, als was den Kleinaktionären zugestanden worden war. Das trieb Peter Lehner als Leiter des Sarasin-Anlagefonds auf die Barrikaden. Sein Fonds hatte rund drei Prozent der Quadrant-Aktien gehalten, die er offensichtlich viel zu billig andienen musste. Sarasin brachte den Fall vor die Übernahmekommission, dann vor die Finma, doch beide Behörden schützen die Übernahme durch Aquamit. Daraufhin legte Sarasin beim Bundesverwaltungsgericht Berufung ein. Und siehe da, das Gericht, das schon im Fall Vekselberg und Holenweger mutig entschieden hatte, befand im letzten November, dass die von Mitsubishi gewährten Sonderkonditionen in die Bewertung mit einzubeziehen seien.
Der Fall ging zurück an die Übernahmekommission, welche – und hier liegt der springende Punkt – Aquamit, also de facto die Manager, beauftragte, eine Prüfungsgesellschaft zu suchen, welche die Rechtmässigkeit des Übernahmeangebots nochmals überprüfen solle. Doch Aquamit fand keinen von der Finma autorisierten Effektenhändler – davon gibt es 374 – in der Schweiz, der den Fall unter den gegebenen Umständen beurteilen mochte. Verständlich: Kommt nämlich eine Prüfstelle zum Schluss, dass der Preis nicht stimmt, hätte das massive Folgen. Die Übernahmekommission selbst würde genauso blossgestellt wie die Finma. Mit Haftungsforderungen würde vermutlich die beratende Anwaltskanzlei Bär & Karrer wegen Prospekthaftung belangt, Mitsubishi müsste nachzahlen, die Manager verlören ihr Geld. Doch weil die Verordnung vorsieht, dass der Anbieter (in unserem Fall Aquamit) selber die Prüfstelle benennen kann, ist nach dem Motto «Wer zahlt, befiehlt» ohnehin nicht mit einem vorurteilsfreien Ergebnis zu rechnen. Und so schlug Aquamit als Prüfstelle schliesslich die Frankfurter Zweigniederlassung einer schwedischen Bank als Prüfstelle vor, welche – von der UEK akzeptiert wurde! Damit würde wohl erstmals in der Geschichte eine ausländische Bank mit hoheitlicher, also staatlicher Gewalt ausgerüstet. Denn das Urteil der schwedischen Bank, wiewohl vom beklagten Management bezahlt und instruiert, müsste von der UEK als rechtskräftig akzeptiert werden.
Juristen verwenden deftige Worte
Sarasin hat dagegen nun bei der Finma Einsprache erhoben. Dieser wird, so, wie die Dinge liegen, die Finanzmarktaufsicht nicht stattgeben, wonach der Fall erneut ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden wird. Unverständlich ist, weshalb die UEK nicht selber einen namhaften, neutralen Juristen mit der Klärung beauftragt hat.
Offenbar gibt es auch Bestrebungen von Mitsubishi, den Fall mittels Vergleich zu regeln. Doch ein Einlenken von Sarasin wäre fatal. Juristen bezeichnen den Fall als grösste Mauschelei in der Übernahmegeschichte, andere verwenden gar ein konkreteres Vokabular aus der Juristerei. Wie auch immer, der Fall verdient mehr öffentliche Beachtung, weil er nicht nur aufzeigt, welche Systemfehler in der Übernahmeverordnung stecken, sondern weil dahinter auch noch unzulässige personelle Verflechtungen stecken. Der Übernahmekommission ebenso wie der Finma stellt der Fall kein gutes Zeugnis aus.
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