Das Depotstimmrecht muss fallen
28. Februar 2010SonntagsZeitung
Daniel Vasella, grösster bekannter Lohnbezüger im Angestelltenverhältnis, bezieht neu als «Nur-noch-Verwaltungsratspräsident» einen Fixlohn von «bloss» 15 oder 20 Millionen Franken, den er wegen der jetzt beschlossenen Konsultativabstimmung über das Vergütungssystem von der Generalversammlung absegnen lassen muss. Damit entzieht er sich künftig seinen Kritikern, denn wenn die Eigentümer, sprich Aktionäre, den Segen zu diesem stolzen Lohn erteilen, gibt es daran nach freiheitlichen Kriterien nichts mehr zu rütteln. Schliesslich ist jeder Arbeitgeber frei, seine Mitarbeiter so zu entlöhnen, wie er es für richtig hält. Bisher haben die Aktionäre von Publikumsgesellschaften zur Lohnpolitik in der eigenen Firma nichts zu sagen. Novartis tat folglich einen Schritt in die richtige Richtung.
«Dieses helvetische Novum führt zu einer Lösung der leidigen Boni-Frage»
Zwei Punkte sind an dieser Neuerung bemerkenswert: Wenn VR-Mitglieder nur noch einen Fixlohn beziehen, trennen sie sich von den Anreizsystemen, welche CEO und Geschäftsleitung anspornen, möglichst viel Profit aus dem Unternehmen herauszuholen. Abgekoppelt von zum Risiko animierenden Boni-Programmen, ist das als Überwachungsorgan gedachte Gremium eher bereit, ein von der Konzernleitung vorgeschlagenes heikles Geschäft, etwa eine Übernahme, abzulehnen und das Unterfangen auch als das zu sehen, was es möglicherweise ist: ein unverantwortbares Risiko. Zudem wird der Beschluss von Novartis, künftig die Lohnstrukturen von den Eigentümern absegnen zu lassen, Schule machen. Dieses helvetische Novum führt zu einer Lösung der leidigen Boni-Frage. In einer freiheitlichen Ordnung muss es dem Arbeitgeber freigestellt sein, wie hoch er seine Mitarbeiter entlöhnt. Doch bisher haben nicht die Aktionäre, sondern die Verwaltungsräte über die Löhne entschieden. Statt die Interessen der Aktionäre zu vertreten, setzten sich diese in vereinzelten, aber umso markanteren Fällen ins Boot des Managements und griffen hemmungslos in die Kassen. Den Eigentümern blieb nichts weiter, als die Faust im Sack zu machen.
Zur definitiven Boni-Lösung braucht es aber noch einen zweiten Schritt, nämlich die Aufhebung des Depotstimmrechts, mit dessen Hilfe heute noch jeder VR seine Anträge durchwinken kann. Erst wenn das Depotstimmrecht fällt, wie das der Revisionsentwurf und die Zusatzbotschaft des Bundesrats zur Aktienrechtsrevision vorsehen, ist der Verwaltungsrat entmachtet und das Aktionariat gestärkt. Die Aufhebung des Depotstimmrechts ist denn auch einer der Angelpunkte des in der zweiten Woche der Frühlingssession zur Diskussion stehenden Gegenvorschlags zur Abzocker-Initiative von Thomas Minder.