Archiv für Februar 2010


Das Depotstimmrecht muss fallen

28. Februar 2010

SonntagsZeitung

Daniel Vasella, grösster bekannter Lohnbezüger im Angestelltenverhältnis, bezieht neu als «Nur-noch-Verwaltungsratspräsident» einen Fixlohn von «bloss» 15 oder 20 Millionen Franken, den er wegen der jetzt beschlossenen Konsultativabstimmung über das Vergütungssystem von der Generalversammlung absegnen lassen muss. Damit entzieht er sich künftig seinen Kritikern, denn wenn die Eigentümer, sprich Aktionäre, den Segen zu diesem stolzen Lohn erteilen, gibt es daran nach freiheitlichen Kriterien nichts mehr zu rütteln. Schliesslich ist jeder Arbeitgeber frei, seine Mitarbeiter so zu entlöhnen, wie er es für richtig hält. Bisher haben die Aktionäre von Publikumsgesellschaften zur Lohnpolitik in der eigenen Firma nichts zu sagen. Novartis tat folglich einen Schritt in die richtige Richtung.

«Dieses helvetische Novum führt zu einer Lösung der leidigen Boni-Frage»

Zwei Punkte sind an dieser Neuerung bemerkenswert: Wenn VR-Mitglieder nur noch einen Fixlohn beziehen, trennen sie sich von den Anreizsystemen, welche CEO und Geschäftsleitung anspornen, möglichst viel Profit aus dem Unternehmen herauszuholen. Abgekoppelt von zum Risiko animierenden Boni-Programmen, ist das als Überwachungsorgan gedachte Gremium eher bereit, ein von der Konzernleitung vorgeschlagenes heikles Geschäft, etwa eine Übernahme, abzulehnen und das Unterfangen auch als das zu sehen, was es möglicherweise ist: ein unverantwortbares Risiko. Zudem wird der Beschluss von Novartis, künftig die Lohnstrukturen von den Eigentümern absegnen zu lassen, Schule machen. Dieses helvetische Novum führt zu einer Lösung der leidigen Boni-Frage. In einer freiheitlichen Ordnung muss es dem Arbeitgeber freigestellt sein, wie hoch er seine Mitarbeiter entlöhnt. Doch bisher haben nicht die Aktionäre, sondern die Verwaltungsräte über die Löhne entschieden. Statt die Interessen der Aktionäre zu vertreten, setzten sich diese in vereinzelten, aber umso markanteren Fällen ins Boot des Managements und griffen hemmungslos in die Kassen. Den Eigentümern blieb nichts weiter, als die Faust im Sack zu machen.

Zur definitiven Boni-Lösung braucht es aber noch einen zweiten Schritt, nämlich die Aufhebung des Depotstimmrechts, mit dessen Hilfe heute noch jeder VR seine Anträge durchwinken kann. Erst wenn das Depotstimmrecht fällt, wie das der Revisionsentwurf und die Zusatzbotschaft des Bundesrats zur Aktienrechtsrevision vorsehen, ist der Verwaltungsrat entmachtet und das Aktionariat gestärkt. Die Aufhebung des Depotstimmrechts ist denn auch einer der Angelpunkte des in der zweiten Woche der Frühlingssession zur Diskussion stehenden Gegenvorschlags zur Abzocker-Initiative von Thomas Minder.

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Die Schweiz ist nicht am Ende

25. Februar 2010

Mittelland Zeitung

«The End of Switzerland» überschrieb das US-Magazin «Newsweek» einen Leitartikel in der jüngsten Ausgabe (www.newsweek.com). Der britische Labour-Abgeordnete Denis Macshane analysiert die Lage der Schweiz. Er beschäftigt sich – wie davor viele andere Autoren in ausländischen Medien – mit dem Zerfall althergebrachter Schweizer Werte, mit dem Fall des Bankgeheimnisses, mit dem Minarettverbot und vor allem mit der schwachen politischen Führung. Ein Artikel, der in die Aussage mündet, die Schweiz sei heute nichts weiter als ein mit sich selbst beschäftigtes kleines Land, das kaum mehr beachtet werde und dessen früher so geschätzte Merkmale (Neutralität, Multikulturalität, Demokratie) kaum mehr sichtbar seien. Das Land habe seine Rolle als Modellnation verloren, sagt Macshane.

In Auftrag gegeben werden solche Artikel vom zuständigen Europa-Redaktor, der in der Redaktion begründen muss, weshalb sich die Leserschaft überhaupt für die Schweiz interessieren könnte. Also muss er, um beim Chefredaktor mit der Idee durchzukommen, überzeichnen und dramatisieren. Das wird dann auch im Titel sichtbar. Das Ende der Schweiz allerdings, wie die Überschrift suggeriert, sagt der Autor selbstverständlich nicht voraus, davon steht im Artikel kein Wort.

Ein Pamphlet ist der Essay dennoch nicht. Macshane, der in der Schweiz gearbeitet hat, entpuppt sich als ein Bewunderer der Eidgenossenschaft. «Die einzigartige Mischung von Nationalitäten, Sprachen und Religionen, von Bauern, Bankern und Ingenieuren zeigt, dass sich Kräfte, die andere Nationen entzweien, in ein relativ harmonisches Ganzes formen lassen», hält er fest.

Indes spürt man bei Macshane eine Enttäuschung darüber – und da teilen wir seine Meinung – dass sich die Schweiz in einem Zustand der Orientierungslosigkeit befindet. Gerade deshalb lohnt sich die Lektüre. Wir können nicht abstreiten, dass es uns an «Führern und Denkern fehlt, die das Land aus dem Morast ziehen können», wie der Parlamentarier festhält. Er legt den Finger auf den zentralen Punkt des Problems: Das politische System mit den Referenden und dem Ständemehr verleiht dem Souverän zwar grosse Macht, aber es verhindert, dass die Regierung harte Entscheide treffen kann. Sobald der Druck aus dem Ausland kommt, zeigt unser System Mängel. Selbstverständlich plädieren wir nicht für die Aufhebung des Referendums- oder Initiativrechts, aber eine Regierungs- und Parlamentsreform tut not. Für die erstere setzt sich Bundespräsidentin Leuthard ein, für die letztere der Ständerat.

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Warnung vor falschen Begehrlichkeiten

21. Februar 2010

SonntagsZeitung

Die neue SBB-Führung hat diese Woche aufgezeigt, wie die frühere Leitung unter Benedikt Weibel mit dem Segen des Bundesamts für Verkehr den Unterhalt der SBB vernachlässigte. Die Verkehrszunahme in den letzten 15 Jahren um fast 50 Prozent führte beispielsweise zu einer Zunahme von Schienenverformungen und Brüchen um über zwei Drittel. Die präsentierte Rechnung ist gesalzen. Satte zwei Drittel teurer wird die notwendige Instandhaltung von Schiene und Material als budgetiert, ab 2013 soll sie jährlich rund 2,5 Milliarden Franken verschlingen. Keine Frage, es wurde geschummelt, als dem Volk die heftige Förderung des öffentlichen Verkehrs verkauft wurde. Einmal mehr eine Peinlichkeit im Departement von Moritz Leuenberger. Mit der Kostenwahrheit nehmen es die Politiker immer dann nicht genau, wenn es Stimmen zu holen gibt. Vollmundig versprechen sie dem Volk Gutes, die Suppe muss später ausgelöffelt werden, wenn die Politiker nichts mehr zu verlieren haben. Kostenüberschreitungen sind wir uns bei den SBB gewohnt: Die Neat wurde dem Volk einmal für 12,6 Milliarden verkauft. Am Schluss wird das ehrgeizige Werk den Souverän mindestens 24 Milliarden kosten.

Die Verschleierung der wahren Kosten ist nicht bloss ärgerlich, sie führt zu einem Fehlverhalten der Wirtschaftsteilnehmer. Weil der Transport zu billig ist, steigt die Nachfrage überproportional. Daraus entsteht ein Teufelskreis. Immer mehr Leute wechseln auf die Bahn, immer höher steigen die Investitionen, immer teurer wird der Unterhalt. Das Gleiche gilt für den privaten Verkehr. Der Benzinzollzuschlag deckt die echten Infrastrukturkosten des Strassenbaus und Unterhalts nicht. Es werden Kilometer gebolzt, auf die bei echten Kosten verzichtet würde.

«Weil der Transport zu billig ist, steigt die Nachfrage. Das gilt auch für den Privatverkehr»

Zu tiefe Kosten fördern aber vor allem die Anspruchshaltung der Bürger an den Staat. Der soll bitte für alles und jedes zahlen. Die Stadt Zürich muss nun, weil die wahren Kosten nie transparent gemacht wurden, den Schiffbau und das Hardturmstadion übernehmen, um zwei andere Beispiele zu nennen. Wohin überbordende Begehrlichkeiten an den Staat führen, zeigt Deutschland mit der horrenden Steuerbelastung oder jetzt Griechenland, das den Zustand des Staats mit falschen Zahlen beschönigte. Sorgen wir deshalb vor, denn die Zeiten werden härter. Der Finanzplatz wird schrumpfen, das Wirtschaftswachstum schwach bleiben. Wir dürfen nicht die gleichen Fehler begehen wie das Ausland.

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Griechenland: Schlendrian nicht tolerieren

18. Februar 2010

Mittelland Zeitung

Die Situation in Griechenland wird jeden Tag düsterer. Das Hauptproblem ist identisch mit jenem der Banken, die de facto eine Staatsgarantie geniessen und sich deshalb nicht risikogerecht verhalten: Soll eine übergeordnete Behörde (die EU) ein Mitglied (Griechenland) retten, das offensichtlich versagt hat? Das moralische Risiko (Moral hazard), damit andere Staaten anzuspornen, ihre Verantwortung zu negieren und dennoch ungestraft davonzukommen, ist zu gross.

Die EU-Staaten haben sich im Maastricht-Vertrag zu Budget- und Schuldendisziplin verpflichtet, doch Griechenland (und andere) haben sich darum foutiert. Obwohl die Hellenen massiv vom Euro und damit von tiefen Zinsen profitierten, verhielt sich die Regierung über Jahre hinweg aus politischem Opportunismus heraus masslos. Der Staatshaushalt explodierte, das Land hat massiv über die Verhältnisse gelebt und sitzt jetzt vor einem gigantischen Schuldenberg, den niemand mehr finanzieren will. Und zu allem Übel wurde Brüssel mit gefälschten Zahlen in Sicherheit gewogen.

Jetzt, wo das Fass überlaufen ist, sollen die Franzosen und die Deutschen, vor allem Letztere, Griechenland retten. Das hiesse nichts anderes, als dass die deutschen Steuerzahler im Endeffekt für die griechische Fehlleistung zahlen sollen. Sie werden sich mit gutem Recht weigern, denn wenn die EU nicht am Beispiel Griechenland ein Exempel statuiert, gibt es für die andern Staaten mit ähnlich düsteren Aussichten keinen Grund, ebenfalls im eigenen Haus aufzuräumen.

Die Briten haben für diese Länder die Abkürzung Pigs (Schweine) gefunden und meinen Portugal, Italien, Griechenland und Spanien. Sie haben mit dieser Abkürzung geflissentlich Irland und vor allem Grossbritannien ausgelassen, die längerfristigen Aussichten des Vereinigten Königreichs sind nämlich ebenfalls düster.

Was also ist die Lösung? Für die meisten Ökonomen ist klar, dass es Griechenland am meisten dienen würde, das Land könnte die Euro-Zone verlassen und wieder die Drachme einführen. Der Monetarist und emeritierte Harvard-Professor Martin Feldstein schlägt vor, Griechenland temporär aus dem Euro zu entlassen, neue Drachmen mit einem Verhältnis von 1:1 auszugeben und sofort um etwa 30 Prozent abzuwerten. Damit würde Griechenland wieder exportfähig. Parallel müsste das Land das Defizit unter EU-Aufsicht abbauen, die Steuern erhöhen und die Schulden tilgen. Damit erhielte Griechenland die Chance, sich zu erholen, was sich über die Jahre in einem steigenden Drachmen-Kurs auszahlen würde, sodass am Schluss ein gesundetes Griechenland wieder in die Eurozone integriert werden könnte.

Der Haken an diesem Vorschlag: Die übrigen Euro-Länder würde Griechenland einen massiven Wettbewerbsvorteil zubilligen. Opposition ist gewiss. Die EU steht vor einem Megaproblem.

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Europa droht der Abstieg, und wir sitzen mittendrin

14. Februar 2010

SonntagsZeitung

Europas Schwäche zeigte sich nie dramatischer als jetzt im Nachgang der Krise. Deutschland und Frankreich werden erstmals ein finanziell gescheitertes EU-Mitglied vor dem Ruin bewahren müssen. Griechenland markiert den Anfang einer fundamentalen EU-Krise, die den Zusammenhalt der EU gefährdet und den Euro einer bisher ungekannten Prüfung aussetzt. Der Südgürtel ist instabil geworden, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland haben massenweise Arbeitsplätze nach Asien verloren, ohne es geschafft zu haben, für Ersatz zu sorgen. Der ausgebliebene Strukturwandel offenbart schonungslos den Mangel an Wachstum in Europa. Wie Griechenland nachhaltig aus dem Schlamassel herausfinden soll, bleibt schleierhaft. Was das heisst, zeigt ein Vergleich mit der Schweiz: Die gemessen am BIP fast 13 Prozent Defizit Griechenlands 2009 entsprächen beim Bund horrenden 58 Milliarden Franken. Entsprechend steigt die Verschuldung.

Wie ein Mühlstein hängt die Schuldenlast der europäischen Südstaaten an der EU und schwächt den Euro. Je länger aber der Strukturwandel ausbleibt und folglich die Wachstumsschwäche anhält, desto grösser werden die Ungleichgewichte gegenüber Asien und den USA und desto auswegloser wird die Lage für den alten Kontinent. In Griechenland, wo die Staatsrechnung nur noch über Subventionsabbau und Sparen – will heissen über Arbeitslosigkeit und Lohnsenkungen – wieder ins Lot gebracht werden kann, drohen soziale Unruhen. Es ist nicht anzunehmen, dass die Bevölkerung die radikale Sparübung gelassen hinnehmen wird. Nirgends zeigt sich die Ausweglosigkeit deutlicher als im Agrarmarkt. Mit fast der Hälfte ihres gesamten Budgets oder satten 55 Milliarden Euro subventioniert die EU ihre Landwirtschaft. Doch statt dass zumindest ein Teil dieses Geldes zur Förderung zukunftsträchtiger Technologien Industrien zur Verfügung stünde, hat die Krise die EU gezwungen, die Subventionen zu erhöhen, wieder Milch und Butter am Markt abzuschöpfen und diese zu lagern oder sie subventioniert zu Tiefstpreisen zu exportieren.

«Das Planspiel Griechenland könnte tatsächlich zur Übungsanlage für die ganze EU werden»

Erbost hat der griechische Präsident der EU vorgehalten, sie benütze sein Land als ökonomischen «Tierversuch». Das Planspiel Griechenland könnte tatsächlich zur Übungsanlage für die ganze EU werden. Überall steigen die Schulden, nirgends ist genügend Wachstum in Sicht. Der EU sind die Massenarbeitsplätze abhanden gekommen, neue gibt es kaum. Bald droht der ganzen EU ein Sparprogramm. Und wir sitzen auch als Nicht-EU-Mitglied mitten drin.

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«Tolggen» in Grübels Reinheft

11. Februar 2010

Mittelland Zeitung

Der hohe Geldabfluss bei der UBS im 4. Quartal von 55 Milliarden – fast doppelt so hoch wie im Vorquartal – hat überrascht. Die Gründe liegen weniger bei der italienischen Steueramnestie, auch nicht im wieder abnehmenden Kundenvertrauen. Der wesentliche Teil hat mit dem Personalabbau zu tun, insbesondere in den USA. Die radikale Sparpolitik führte zu einem Vertrauensverlust unter den Mitarbeitern, Vermögensverwalter verliessen die Bank oder mussten gehen. Sie nahmen ihre Kunden mit. Womit natürlich Geld abgezogen wurde, aber nicht weil die Kunden mit der Bank unzufrieden waren, sondern weil diese – wie im Bankengeschäft üblich – ihren Beratern treu bleiben, aber nicht der Bank.

Eine weniger aktive und mehr auf natürliche Fluktuation setzende Abbaupolitik hätte den Geldabfluss gebremst. Negativ ausgewirkt haben sich auch die deutlich geringeren Boni, zu denen die UBS von der Finma gezwungen war. Für andere Banken an der Wall Street, die ungehindert hohe Boni bieten können, standen und stehen deshalb die UBS-Berater im Fokus ihrer Akquisitionspolitik.

Seit seinem Amtsantritt vor bald einem Jahr hatte CEO Oswald Grübel stets betont, oberstes Ziel sei, die gebeutelte Bank wieder in die Gewinnzone zu bringen. Gleichzeitig war er unter dem Druck der Finma angehalten, das Eigenkapital der UBS zu stärken. Auf der Suche nach Kapital hatte sich Grübel im Frühling entschlossen, die brasilianische Bank Pactual an ihren charismatischen, aber unberechenbaren Mitgründer André Esteves zurückzuverkaufen. Dieser Entscheid sieht zumindest im Nachhinein ziemlich unglücklich aus und nimmt sich aus wie ein «Tolggen» in Grübels Reinheft.

Die Wirkung war gleich doppelt negativ: Erstens musste die UBS 1,5 Milliarden zusätzlichen Verlust in Form eines Goodwill-Abschreibers in der Jahresrechnung verbuchen und zweitens entging der Bank ein erklecklicher Gewinn der hochprofitablen Bank. Der UBS brachte der Verkauf 2,5 Milliarden Liquidität. Gemäss brasilianischen Gerüchten plant Esteves nun, Pactual in diesem Jahr mit einem IPO an die Börsen zu bringen; die Bewertung soll über 6 Milliarden Dollar betragen. Die Vorstellung, die UBS könnte dieses IPO selber bewerkstelligen, ergäbe rechnerisch statt eines Verlusts von 1,5 Milliarden einen Buchgewinn von etwa 2 Milliarden. Oder 3,5 Milliarden mehr Eigenkapital.

Ohne den nicht geplanten Verkauf von Pactual hätte die UBS für 2009 einen Jahresverlust von unter einer Milliarde ausweisen können. Dafür wäre das ohnehin schon respektable Eigenkapital um wenige Zähler nach dem Komma schlechter gewesen. In der Abwägung «Rückkehr zur Profitabilität» gegenüber «Aufbau von Eigenkapital» hätte ein erstaunlich bescheidener Jahresverlust zweifellos den deutlich besseren Imagegewinn gebracht.

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Mündig und frei statt untertan

7. Februar 2010

SonntagsZeitung

Es ist unsäglich, wie sich die Schweizer Behörden, gewisse Medien und Politiker wegen der geklauten Daten in die Enge treiben lassen. Sie tun, als sei die Sache schon entschieden, das Ende des Bankgeheimnisses definitiv und der automatische Datenaustausch unvermeidlich. Vor allem aber suggerieren sie, wir seien ein Unrechtsstaat oder, wie der «TagesAnzeiger» schreibt, eine «Pirateninsel». Dass man sich für Freiheit und Selbstbestimmung wehren könnte, scheint ein Sakrileg zu sein.

«Eine Daten-CD ist noch lange kein Beweis. Dafür bedarf es der Schweizer Amtshilfe»

Ob Deutschland die Daten nutzen kann, entscheidet nicht die Regierung, sondern das Bundesverfassungsgericht. Es wird sich gut überlegen, was die Konsequenzen der geplanten Hehlerei sind. Ein höchstrichterlich abgesegneter Kauf käme einer Aufmunterung zu weiterem Datenklau gleich. Zudem müsste die Regierung die Auslieferung der Täter an die Schweiz verweigern. Über die Verfolgung Krimineller aber gibt es Staatsverträge. Kann sich Deutschland die Verluderung des Staates leisten? Und was die Bankkunden betrifft: Eine Daten-CD ist kein Beweis. Dafür bedarf es der Schweizer Amtshilfe, das Doppelbesteuerungsabkommen aber deckt Amtshilfe bei gestohlenen Daten nicht. Auch das Bankgeheimnis ist wegen des Datenklaus nicht grundsätzlich in Gefahr. Politiker, die jetzt fordern, die Schweiz müsse hier Musterknabe spielen, vergessen, dass andere Finanzplätze nur zu gerne auf die Schweiz zeigen, um von deren Schwächung zu profitieren. Washington denkt nicht daran, den südamerikanischen Staaten offenzulegen, welche ihrer Bürger bei welcher Bank in Miami ein Konto haben. Als Mexiko im Herbst eine Anfrage an die USA richtete und um Auskunft bat, wurde das Schreiben nicht einmal beantwortet. Über die deutsche Drohgebärde aber freuen sich Singapur und Hongkong.

Mit gutem Recht wird die Schweiz die Kröte des automatischen Datenaustauschs nie schlucken. Die Privatsphäre eines Bürgers dem jeweiligen Staat zu verraten, ist mit unserem Staatsverständnis unvereinbar. Würden wir Daten auch Bulgarien oder Rumänien offenlegen? Datenaustausch heisst, die Beweislast umzukehren: Der Bürger muss dem Staat beweisen, dass er keine Steuern hinterzieht, er wird vorsorglich kriminalisiert. In unserem Verständnis aber besteht der Staat aus mündigen, freien Bürgern. In Deutschland ist der Bürger nur Untertan. Nach neuem Gesetz darf der Staat unangemeldet Hausdurchsuchungen bei Bürgern vornehmen, von denen er bloss annimmt, dass sie hinterziehen. Kein Wunder, zieht es immer mehr Deutsche in die Schweiz.

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Übernahmekämpfe müssen möglich sein

6. Februar 2010

Mittelland Zeitung

Georg Fischer mit seinem rechthaberischen Präsidenten Martin Huber hat letzte Woche vom Schaffhauser Kantonsgericht auf den Deckel gekriegt. Die Richter wiesen Huber an, den Industriellen Giorgio Behr, Besitzer der BBC Gruppe, Villmergen, mit den statuarisch zugesicherten fünf Prozent im Aktienregister einzutragen. Mit teilweise haarsträubenden Argumenten hatte Huber dem aus Schaffhausen stammenden Behr vorgeworfen, er bilde mit anderen Aktionären eine Gruppe, darunter war ein nicht existierender CEO einer Firma aus Behrs Firmenimperium.

Zum gleichen Thema Gruppenbildung sorgte ein paar Tage zuvor das Eidgenössische Finanzdepartement für Aufsehen. Es verhängte über den Russen Viktor Vekselberg und die umstrittenen Österreicher Pecik und Stump 2006 eine drakonische Busse von zusammen 120 Millionen Franken mit dem Argument, die drei hätten sich im Sommer 2006 de facto zu einer Gruppe verschworen und die Übernahme von OC Oerlikon in die Wege geleitet. Die Juristen des EDF können sich allerdings nicht auf Fakten berufen, sondern argumentieren mit Indizien, konkret mit konspirativen Treffen zwischen den dreien. Selbstredend akzeptieren die Beschuldigten das Urteil nicht und ziehen den Entscheid ans Bundesgericht weiter.

«Nur wer weiss, dass eine Gruppe daran ist, ein grösseres Aktienpaket zu schnüren, verhält sich ökonomisch richtig»

Der Vorwurf der Gruppenbildung ist eine heikle Sache. Das Börsengesetz verlangt die Offenlegung einer Gruppe bzw. das Addieren und Melden von Aktionärsstimmen gleichgeschalteter Interessen mit dem Argument der Chancengleichheit von Publikumsaktionären. Das ist auch richtig so, denn nur wer weiss, dass eine Gruppe daran ist, ein grösseres Aktienpaket zu schnüren, verhält sich ökonomisch richtig. Das Problem ist bloss, dass es der Gesetzgeber – wie häufig in der Schweiz – unterlassen hat, präzise zu formulieren, was denn die Kriterien sind, dass überhaupt von einer Gruppe gesprochen werden kann. Entsprechend herrscht jetzt Rechtsunsicherheit. Zudem ist da nicht nur der Anspruch an die Chancengleichheit der Publikumsaktionäre, es gibt auch noch das Interesse an einem funktionierenden Markt für Übernahmen. Dieser wird verhindert, wenn sich, wie im Fall Georg Fischer, ein Verwaltungsrat mithilfe des Vorwurfs der Gruppenbildung einbunkern kann. Ein unter Umständen heilvoller Besitzerwechsel lässt sich mit dem überstrapazierten Vorwurf der Gruppenbildung verhindern. Eine ganze Reihe namhafter Juristen ist denn auch der Überzeugung, dass die OC-Oerlikon-Busse juristisch auf Sand gebaut ist und das EFD mit seiner drakonischen Busse bloss Rechtsunsicherheit beseitigen will. Denn mit dem jetzt provozierten Gang ans Bundesgericht schiebt das EFD die heisse Kartoffel den obersten Richtern zu. Diese werden nun nicht umhin kommen, abschliessend zu definieren, wann eine Gruppenbildung vorliegt und wann nicht. In keinem einzigen namhaften Fall ist es nämlich bisher gelungen, Investoreneine Gruppenbildung nachzuweisen.

Doch so ganz im Nebel wird auch das Bundesgericht nicht herumstochern. Das in Wirtschaftsfragen renommierte Zürcher Handelsgericht hat nämlich im FallTecan (Medizinaltechnologie) versus der Beteiligungsgesellschaft BB Medtech im Spätsommer ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Entscheid pro Giorgio Behr im Fall von Georg Fischer beeinflusst hat. Tecan hatte BB Medtech ebenfalls Gruppenbildung vorgeworfen, doch für die Handelsrichter sind personelle Verflechtungen noch kein Grund, von einer Gruppe zu sprechen, solange es keine rechtliche – will heissen – vertragliche Absicherung gibt. Konkret heisst es im Urteil: «Eine faktische Übereinstimmung der Interessen» kann nicht ausreichen, von einer Gruppe zu sprechen. Und weiter: «Eine Absprache zwischen Aktionären vor einer Generalversammlung muss zulässig sein.»

Eine Klärung, wann eine Gruppenbildung vorliegt, ist dringend nötig. Wenn die Gesetze so unklar sind, dass ein Investor befürchten muss, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, sobald er sich mit einem grösseren Aktionär an den Tisch setzt, verliert er sein Interesse an einem Investment. Das kann nicht im Interesse einer dem globalen Wettbewerb ausgesetzten Schweizer Industrie sein.

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Griechenland wird zur Gefahr für die Schweiz

4. Februar 2010

Mittelland Zeitung

Man kann die unsägliche Griechenland-Saga ja auch mal von der anderen Seite betrachten: Zum Glück gibt es die EU, welche diesen verlotterten Staat an die Kandare nimmt. Im globalen Wettbewerb geht ein Land, das seine Wettbewerbsfähigkeit durch einen viel zu teuren Staatsapparat, eine gigantische Verschuldung und jetzt – wo die Weltkonjunktur eingebrochen ist – auch noch durch ein horrendes Defizit verloren hat, zugrunde. Kein Konzern investiert in einem Land mit einer Staatsverschuldung von 120 Prozent (Ende 2010) des BIP und einem Staatsdefizit, das im letzten Jahr annähernd 13 Prozent des BIP ausmachte.

Auf Schweizer Verhältnisse umgemünzt stünde der Bund mit einem Budgetdefizit von 58 Milliarden Franken da, und wir schöben einen Schuldenberg von etwa 540 Milliarden Franken vor uns her. Griechenland hat schlicht nicht mehr die Kraft, sichallein zu retten. Der EU aber bleibt nichts anderesübrig, als die Rolle des strengen Vaters zu spielen, der seinen Sprössling zur Brust nimmt. Von Brüssel fremdbestimmt, muss Premier Papandreou alle drei Monate vortraben und Sparerfolge aufzeigen. Welch eine Demütigung für ein stolzes Land, das sich rühmen darf, die Geburtsstätte der Demokratie zu sein.

Nun wäre das für Europa eine unschöne, aber letztlich kleine Episode, wenn nicht auch noch Irland, Portugal, Spanien und Italien mit den gleichen Problemen kämpften, nicht zu reden von Lettland, Ungarn und indirekt auch die Ukraine. Alle sind sie überschuldet, haben marode Banken und sind kaum mehr wettbewerbsfähig. Ihre Unternehmen sind mehrheitlich am Boden, sie verdienen nichts mehr, den Staaten fehlen Steuereinnahmen, während die Staatsausgaben wegen der Ankurbelungsprogramme erst recht explodieren. Nicht zu reden von den Arbeitslosenquoten (Spanien fast 20 Prozent).

Damit ist der Euro mittelfristig infrage gestellt. Dieser kann zwar Griechenland noch verkraften, aber sollte sich eine Kettenreaktion aus Beinahe-Staatsbankrotten ergeben, wäre die EU der Belastung nicht mehr gewachsen, die problematischen Länder müssten aus der Euro-Zone wegbrechen. Damit zeigt sich das fundamentale Dilemma des Euro, auf das schon bei der Einführung 1999 hingewiesen wurde: Ein EU-Mitglied, das seine Wettbewerbsfähigkeit verliert, müsste abwerten können. Deshalb hat bis dato auch noch keine Währungsunion ohne politische Union überlebt.

Für die Schweiz ist die unsichere Zukunft des Euro eine Gefahr. Je schwächer der Euro, desto mehr wird der Franken zur Alternativwährung. Mit jeder Hiobsbotschaft nimmt der Aufwärtsdruck zu. Die Nationalbank hat zwar gesagt, sie werde alles unternehmen, um den Franken gegenüber dem Euro stabil zu halten. Doch die Gefahr besteht, dass der Druck einmal so gross wird, dass die Dämme brechen.

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